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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.12.2004 - 11 U 170/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3403
OLG Celle, 09.12.2004 - 11 U 170/03 (https://dejure.org/2004,3403)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.12.2004 - 11 U 170/03 (https://dejure.org/2004,3403)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 11 U 170/03 (https://dejure.org/2004,3403)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Folgen der Mangelhaftigkeit einer Reise; Anspruch auf Erstattung des für eine Urlaubsreise gezahlten Reisepreises; Erstattungsfähigkeit des Flughafenzuschlags im Fall des Anspruchs auf Erstattung des Reisepreises; Anforderungen an die Reiseleistung im Fall der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen der Mangelhaftigkeit einer Reise; Anspruch auf Erstattung des für eine Urlaubsreise gezahlten Reisepreises; Erstattungsfähigkeit des Flughafenzuschlags im Fall des Anspruchs auf Erstattung des Reisepreises; Anforderungen an die Reiseleistung im Fall der ...

  • reise-recht-wiki.de

    Eigene Klassifizierung eines Hotels durch Reiseveranstalter

  • Judicialis

    BGB § 651e; ; BGB § 651f Abs. 2

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Katalogangaben / Hotel-Kategorie / Klassifizierungsmerkmale

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 651e; BGB § 651f Abs. 2
    Kündigung des Reisevertrags wegen erheblicher Mängel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 43 (Leitsatz)

    Reisevertrag, Kündigung, erhebliche Mängel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kategorisierung des Veranstalters gilt!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hier war der Gast nicht König - Kündigung eines Reisevertrags wegen schwerwiegender Mängel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 425
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 26.09.2002 - 11 U 337/01

    Minderungsquote des Reisepreises; Abweichung von der ausgeschriebenen Route bei

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2004 - 11 U 170/03
    Im Übrigen ist den Klägern der Reisepreis jedoch inklusive Flughafenzuschlag (vgl. insoweit Senatsurteil v. 26. September 2002 - 11 U 337/01, OLG-Report Celle 2003, S. 53 f. = RRa 2003, S. 12 f.) abzüglich der anerkannten und gezahlten Beträge zu erstatten.
  • LG Köln, 26.10.2009 - 23 O 435/08

    Unwirksame Abtretungsverbote, Reisemangel, Informationspflichtverletzung,

    Hinsichtlich der Verteilung dieser Summe hält das Gericht eine nach Personen differenzierende Verteilung für angemessen (ebenso OLG Celle Urt. v. 09.12.2004, Az. 11 U 170/03 in NJW-RR 2005, 425.).
  • LG Hannover, 09.09.2010 - 14 O 38/09

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters hinsichtlich des

    Dieses Maß liegt grundsätzlich ab einer Beeinträchtigung von 50 % in Bezug auf den Reisewert vor (LG Hannover, Urteil vom 9. März 1989 3 S 335/88 , NJW-RR 1989, 633, 635 und Urteil vom 13. Oktober 1997 20 S 84/97 , NJW-RR 1998, 194, 194; OLG Celle, Urteil vom 9. Dezember 2004 11 U 170/03 , NJW-RR 2005, 425, 427).
  • AG Hamburg, 31.10.2011 - 4 C 254/09

    Reisevertrag - Hotelkategorie als zugesicherte Eigenschaft

    Denn die katalogmäßige Einstufung einer Unterkunft beruht letztlich auf subjektiven Erwägungen des einzelnen Veranstalters, die unabhängig vom objektiven Wert der Reise sein können AG Bad Homburg v.d.H., RRa 1998, 61 m.w.N. und RRa 1999, 205f; AG Stuttgart RRa 1996, 90; AG Kleve RRa 1996, 10, 11; AG Hamburg RRa 1995, 102 und RRa 1998, 111ff; LG Frankfurt/M. NJW-RR 1994, 178; AG Essen NJW-RR 1991, 53; OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1528; Seyderhelm, Reiserecht, § 651 d Rdnr. 57; OLG Celle RRa 2005, 17ff. Dass die Beklagte die beiden Hotels mit einer unterschiedlichen Anzahl von Sternen in ihrem Katalog angeboten hatte, behauptet nicht einmal die Klägerin.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.10.2005 - 11 U 170/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7944
OLG Köln, 19.10.2005 - 11 U 170/03 (https://dejure.org/2005,7944)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.10.2005 - 11 U 170/03 (https://dejure.org/2005,7944)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - 11 U 170/03 (https://dejure.org/2005,7944)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Überwachungsintensität bei Rohrdurchführungen und Bodeneinläufen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rohrdurchführungen und Bodeneinläufe: Keine Sonderüberwachung durch Architekten! (IBR 2007, 86)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 600
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2005 - 11 U 170/03
    Er ist lediglich verpflichtet, die Arbeiten in angemessener und zumutbarer Weise zu überwachen, wobei er bei wichtigen oder kritischen Bauabschnitten, die ein hohes Mangelrisiko aufweisen und von denen das Gelingen des gesamten Werks abhängt, erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen und intensivere Überprüfungspflichten wahrnehmen muss (vgl. BGH, BauR 2000, 1513; BGH, NJW 1994, 1276; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage, Rz. 1498 ff.).
  • BGH, 06.07.2000 - VII ZR 82/98

    Umfang der Bauüberwachungspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2005 - 11 U 170/03
    Er ist lediglich verpflichtet, die Arbeiten in angemessener und zumutbarer Weise zu überwachen, wobei er bei wichtigen oder kritischen Bauabschnitten, die ein hohes Mangelrisiko aufweisen und von denen das Gelingen des gesamten Werks abhängt, erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen und intensivere Überprüfungspflichten wahrnehmen muss (vgl. BGH, BauR 2000, 1513; BGH, NJW 1994, 1276; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage, Rz. 1498 ff.).
  • BGH, 10.11.1977 - VII ZR 321/75

    Pflichtenstellung des die örtliche Bauaufsicht führenden Architekten

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2005 - 11 U 170/03
    Entsprechendes gilt, wenn sich im Verlauf der Bauausführung Anhaltspunkte für Mängel ergeben (vgl. BGH NJW 1994, 1277) oder wenn sich der Bauunternehmer als nicht zuverlässig erweist (vgl. BGH NJW 1978, 322; BGH WM 1971, 681).
  • OLG Köln, 30.04.2003 - 13 U 207/01

    Haftung wegen Planungs- und Überwachungsfehlern

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2005 - 11 U 170/03
    Handwerkliche Selbstverständlichkeiten bei allgemein üblichen Bauarbeiten, deren Beherrschung durch den Bauunternehmer vorausgesetzt werden kann, braucht der Architekt dagegen nicht im Einzelnen zu überwachen (vgl. Werner/Pastor a. a. O. Randziffer 1499; OLG Köln, IBR 2003, 615, m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2000 - 20 U 113/99

    Honoraranfrage an einen Statiker durch eine Gemeinde)

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2005 - 11 U 170/03
    In solchen Fällen ist der Architekt verpflichtet, die Bauausführung persönlich oder durch einen zuverlässigen Bauleiter zu überwachen (vgl. BGH, BauR 2000, 1514; 2001, 274).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2012 - 23 U 156/11

    Wie intensiv ist die Bauausführung zu überwachen?

    Sie stützen sich insoweit ohne Erfolg auf ein Urteil des OLG Köln vom 19.10.2005 (11 U 170/03, BauR 2007, 600), bei der eine ordnungsgemäße Abdichtung von Rohrdurchführungen durch Kellerwand bzw. Kellerboden als eine handwerkliche Selbstverständlichkeit eingeordnet worden ist, die der Architekt nicht im Einzelnen überwachen brauche.
  • OLG Celle, 04.01.2012 - 14 U 126/11

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen fehlerhaft erbrachter

    Insofern bestanden hier keine Überwachungspflichten für die Beklagte zu 1 (vgl. dazu OLG Köln, IBR 2007, 86; OLG Naumburg, NZBau 2003, 389, 390; OLG Hamm, MDR 1990, 338).
  • OLG Naumburg, 13.10.2021 - 2 U 29/20

    Haftung wegen Baumängeln am Einfamilienhaus: Anspruch auf Vorschuss für

    Handwerkliche Selbstverständlichkeiten bei allgemein üblichen gängigen Bauarbeiten, deren Beherrschung durch den Bauunternehmer vorausgesetzt werden kann, muss der Architekt grundsätzlich nicht im Einzelnen überwachen (z. B. KG, Urteil vom 15.02.2006, 24 U 29/05, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 30.04.2003, 13 U 207/01, und Urteil vom 19.10.2005, 11 U 170/03, alle zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 28.01.2010 - 10 U 1414/08

    Putzarbeiten: Nicht besonders überwachungspflichtig!

    Handwerkliche Selbstverständlichkeiten bei allgemein üblichen gängigen Bauarbeiten, deren Beherrschung durch den Bauunternehmer vorausgesetzt werden kann, muss der Architekt grundsätzlich nicht im Einzelnen überwachen (vgl. KG, Urteil vom 15.2.2006 -24 U 29/05, zitiert nach Juris; OLG Köln, Urteil vom 30.4.2003 - 13 U 207/01 und Urteil vom 19.10.2005 -11 U 170/03, zitiert nach Juris).
  • BGH, 09.11.2006 - VII ZR 261/05

    Rohrdurchführungen und Bodeneinläufe: Keine Sonderüberwachung durch Architekten!

    OLG Köln-Az. 11 U 170/03 vom 19.10.2005;.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.06.2004 - 11 U 170/03   

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https://dejure.org/2004,44056
OLG Hamm, 04.06.2004 - 11 U 170/03 (https://dejure.org/2004,44056)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.06.2004 - 11 U 170/03 (https://dejure.org/2004,44056)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juni 2004 - 11 U 170/03 (https://dejure.org/2004,44056)
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Kurzfassungen/Presse

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